Rahmenvereinbarung zur Erhaltung und Förderung Biologischer Vielfalt in Abbaustätten

  • Beteiligte Organisationen:
    • Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    • Industrieverband Steine und Erden Neustadt/Weinstraße, Fachabteilung Kies und Sand in Hessen - Rheinland-Pfalz (VSE)
    Laufzeit des Projekts:

    2016 bis dato

    Räumliche Geltung:

    Hessen

    Beschreibung:

    Die Rahmenvereinbarung dient der Förderung der an Pionierhabitate angepassten Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinien, z.B. Gelbbauchunke, Kammmolch, Laubfrosch, Kreuzkröte oder Geburtshelferkröte. Zielarten nach der Vogelschutzrichtlinie sind z.B. Uferschwalbe, Steinschmätzer oder Flussregenpfeifer. Unternehmen beteiligen sich auf freiwilliger Basis, hoffen aber vorerst auf die Herstellung von Rechtssicherheit zum Thema "Natur auf Zeit".